Die SP hat die Nein-Parole zur Umsetzungsvorlage OECD Mindestbesteuerungsvorlage vom 18. Juni beschlossen. Dies mag auf den ersten Blick erstaunen. Was sind die Gründe dahinter?
Die Umsetzung der globalen OECD-Mindestbesteuerung (mindestens 15% für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro) muss kommen und wird auch kommen. Allerdings ist die Vorlage hierfür, über welche wir am 18. Juni abstimmen werden, einfach schlecht.
Die Globale Mindestbesteuerung der OECD soll dem gefährlichen “Race to the bottom”, also dem sich gegenseitigen Unterbieten von Steuersätzen zwischen den Staaten, Einhalt gebieten. Durch den besagten Steuerwettbewerb gehen vielen Mitgliedstaaten der OECD jedes Jahr Milliarden an Steuereinnahmen flöten, welche zugunsten der Allgemeinheit (Gesundheitsversorgung, Klimaschutz, Subvention von Kitas etc.) dingend nötig wären.
Durch die Anhebung der Steuersätze für besagte Unternehmen dürfen sich Bund und Kantone über mehrere Milliarden Mehreinnahmen freuen. Allerdings sollen bereits 75% aller dieser Mehreinnahmen bei denjenigen Kantonen landen, in welchen die besteuerten Firmen domiziliert sind. Damit landen die meisten Einnahmen bei den Kantonen Zug und Basel Stadt, anstatt dass sie gleichmässig nach Bevölkerungszahl aufgeteilt würden.
Der Gipfel ist allerdings Absatz 9 des geplanten Verfassungsartikels: “Der Bund verwendet seinen Anteil am Rohertrag der Ergänzungssteuer, nach Abzug seiner durch die Ergänzungssteuer verursachten Mehrausgaben für den Finanz- und Lastenausgleich, zur zusätzlichen Förderung der Standortattraktivität der Schweiz.”
Übersetzt bedeutet dies: Der Bund benutzt seine 25% vom Kuchen dafür, den Race to the bottom, welcher ja eigentlich verhindert werden sollte, anzuheizen. Er macht also genau das Gegenteil dessen, was eigentlich das Ziel der gesamten Globalen Mindeststeuer wäre.
“Förderung der Standortattraktivität der Schweiz” bedeutet nicht die Pflege der Wanderwege der Schweiz und auch nicht die Beschaffung von Schneekanonen, sondern einfach Massnahmen dafür, dass sich betroffene Grosskonzerne und ihr Führungspersonal trotz erhöhter Steuerlast weiterhin in der Schweiz, bzw. in den Kantonen Zug und Basel Stadt, wohl fühlen. Namentlich zu erwarten sind Steuererleichterungen für natürliche Personen mit hohen Einkommen und Subventionen für besagte Unternehmen.
Die OECD Mindesteuer an sich ist ein zivilisatorischer Fortschritt, welcher unbedingt auch in der Schweiz umzusetzen ist. Allerdings nicht mit dieser Vorlage, über welche wir am 18. Juni abstimmen. Die Vorlage (welche übrigens ein Ständemehr benötigt!) gehört abgelehnt, damit das Parlament eine mehrheitsfähige Umsetzung verabschieden kann.
Die Einnahmen aus der Mindestbesteuerung werden nach den Ausgabe-Eskapaden der Bürgerlichen im Bundesparlament (Armeebudgeterhöhung um 2 Milliarden!) dringend benötigt, um die Kaufkraft der Menschen zu schützen. Namentlich für die KK-Prämienverbilligung und für subventionierte KITA-Plätze. Auch die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative kostet Geld, wir schulden es unseren Pflegenden, dass sie von diesen Einnahmen einen Anteil haben.
Allermindestens sollten die Einnahmen jedoch, wie dies bei Steuermitteln eigentlich üblich ist, ohne Zweckbindung in die allgemeine Staatskasse fliessen.
Deshalb: NEIN zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung am 18. Juni