Petition für gemeinnützigen Wohnraum auf dem Areal des Kinderspitals
In unserem Quartier bietet sich die einmalige Chance, auf dem Areal des alten Kinderspitals bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass “infolge der hohen Landpreise in Zürich Hottingen […] das Areal für günstigen Wohnraum nicht geeignet [sei].” Die SP Zürich 7 und 8 ist entschieden gegenteiliger Ansicht. Sie ist überzeugt, dass auf diesem Areal bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden muss, gerade weil die Land- und Mietpreise in unserem Quartier so hoch sind.
Deshalb hat sich die SP Zürich 7 und 8 im Nachgang zu einer kantonsrätlichen Anfrage von Isabel Bartal und Eva-Maria Würth (KR-Nr. 267/2017) im Dezember 2017 entschieden, eine Petition zu lancieren. Die Petition soll den Kanton daran erinnern, dass sich die Bevölkerung der Stadt Zürich wiederholt sehr deutlich für die Förderung des gemeinnützigen Wohnraums ausgesprochen hat. Deshalb fordern die Petitionärinnen und Petitionäre den Regierungsrat auf, die planungsrechtlichen Grundlagen so zu ändern, dass auf dem Areal des alten Kinderspitals Zürich gemeinnütziger Wohn- und Gewerberaum gebaut werden darf, und anschliessend dafür zu sorgen, dass gemeinnütziger Wohn- und Gewerberaum auf dem Areal entsteht (z. B. durch den Abschluss eines Baurechtsvertrags mit einer Wohnbaugenossenschaft oder einem Landverkauf an die Stadt Zürich). Nun ist es am Kanton, den lokalen Volkswillen zu respektieren und gemeinnützigen Wohnraum zu schaffen und so zu einer besseren Durchmischung im Quartier Hottingen beizutragen. Denn nur eine durchmischte Stadt ist eine lebendige und lebenswerte Stadt für alle.
Rechtliche Schritte gegen die intransparente Planung der Baudirektion
Seit über acht Jahren plant die Baudirektion des Kantons Zürich die zukünftige Nutzung des Areals des Kinderspitals. In dieser Zeit hat sie weder öffentlich detailliert über den Stand der Planungen informiert noch die Quartierbevölkerung mit partizipativen Workshops an der Planung teilnehmen lassen. Dies obwohl der Kanton als öffentliches Organ gemäss Art. 49 der Kantonsverfassung und §14 Abs. 1 IDG von sich aus über seine Tätigkeit von allgemeinem Interesse informieren muss. Dass die künftige Nutzung des Areals von allgemeinen Interesse ist, zeigen die zahlreichen Vorstösse im Kantonsrat, wie auch die heute eingereichte Petition. Um Licht ins Dunkel der kantonalen Planung zu bringen, hat die SP Zürich 7 und 8 deshalb heute ein Informationszugangsgesuch eingereicht.