Der studierte Jurist (MLaw UZH) bringt neben seinem Rechtsanwaltspatent auch wertvolle Berufserfahrung als selbständigen Anwalt und Notar, wie auch aus der Staatsanwaltschaft sowie dem Gerichtsalltag mit. Diese würden ihm bei einer Wahl zum Friedensrichter eine kompetente und fundierte Beratung der Rechtssuchenden ermöglichen.
Der Kandidat konnte rund 4‘500 Wähler*innen-Stimmen auf sich vereinen. Dieses erfreuliche Wahlresultat, das aus dem Stand erreicht werden konnte, bestätigt Benjamin Gertsch. Knapp ein Drittel der Wählerinnen und Wähler haben die Kompetenzen – sowohl fachlicher als auch zwischenmenschlicher Natur – die Benjamin Gertsch mitbringt, erkannt und ihn im ersten Wahlgang gewählt. Er wird sich daher beim zweiten Wahlgang erneut zur Verfügung stellen, um den Wähler*innen auch am 13. Juni eine Auswahl zu bieten. Das gute Resultat des ersten Urnengangs lässt ihn optimistisch dem zweiten Wahlgang entgegenblicken.